Wie hoch darf ein Zaun zum Nachbarn sein?

Darf mein Nachbar einen Sichtschutzzaun bauen? Wie hoch ist die erlaubte Höhe des Zauns?

Wer den eigenen Garten oder die Terrasse vor neugierigen Blicken schützen möchte, der braucht einen Sichtschutz oder einen entsprechenden Zaun. Damit dieser die erforderliche Privatsphäre bietet, muss er natürlich ausreichend hoch sein. Zudem schützen Zäune Haustiere oder Kinder davor, auf eine Straße oder auf die benachbarten Grundstücke zu gelangen. Doch so wichtig Zäune vor Eigentümer und Mieter auch sind – im Hinblick auf die Höhe des Zauns setzt der Gesetzgeber klare Grenzen.

wie hoch darf ein Gartenzaun sein?
Wie hoch dürfen Gartenzäune zum Nachbarn in Deutschland sein? Welche Regeln gelten? Symbolfoto: Artazum LLC/Bigstock

Ortsübliche Höhe und Beschaffenheit ausschlaggebend

Generell darf der Zaun auf einem Privatgrundstück ortsüblich hoch sein. Doch welcher Maße verbergen sich ganz konkret hinter diesem Ausdruck? Wenn sämtliche Nachbar einen Zaun um ihr Grundstück errichten, welcher maximal einen Meter hoch ist, gilt ein zwei Meter hoher Zaun nicht mehr als ortsüblich. Hier geht es dem Gesetzgeber vorrangig darum, dass das Erscheinungsbild eines Viertels nachhaltig negativ beeinflusst werden könnte. Zudem sollen Nachbarn geschützt werden, die unter einem zu hohen Zaun leiden könnten – zum Beispiel, weil Sie den Weitblick nicht mehr genießen dürfen.

Um selbst beurteilen zu können, welche Höhe für den Zaun als ortsüblich bezeichnet werden kann, sollten sich Bewohner einen Überblick über die eigene Siedlung verschaffen. Sind die Zäune hier eher niedrig, wird es schwierig, einen sehr hohen Zaun zu errichten. Es sei denn, alle direkten und indirekten Nachbarn sind ausdrücklich einverstanden.

Sollten Bewohner nicht auf Anhieb feststellen können, welche Höhe ortsüblich ist, gibt es eine Alternative. Die einzelnen Bundesländer legen exakt fest, welche Zaunhöhe bei einer fehlenden Ortsüblichkeit noch erlaubt ist und welche nicht.

Die erlaubte Höhe für einen Zaun je nach Bundesland

In den meisten Bundesländern gilt ein Zaun mit einer maximalen Höhe von 1,2 Metern als zulässig bzw. als ortsüblich. Zu diesen Bundesländern gehören Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland Schleswig-Holstein und das Bundesland Thüringen.

Ganze 5 Zentimeter mehr – also 1,25 Meter hoch – dürfen die Zäune ist Brandenburg sein. Das Bundesland Sachsen-Anhalt ist der absolute Spitzenreiter in Sachen Zaunhöhe. Hier dürfen Anwohner einen Zaun um Ihr Grundstück ziehen lassen, welcher ganze 2 Meter hoch ist.

Das BGB zum Thema Zaunhöhe

Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es keine konkreten Regelungen zur Höhe eines Zaunes für private Grundstücke. Hier steht, dass der Eigentümer eines Grundstückes dieses nach seinen eigenen Wünschen gestalten und entsprechend modifizieren kann. Das gilt allerdings nur so lange mit den Handlungen keine Rechte Dritter verletzt werden. Im Klartext heißt das für alle Eigentümer: Der Garten und das zugehörige Grundstück kann umzäunt werden, muss aber nicht.

Nachbarrecht ausschlaggebend für Zaunhöhe

Das sogenannte Nachbarrecht gehört zum Privatrecht. Das bedeutet konkret, dass sämtliche Regelungen aus dem Bereich des öffentlichen Rechts jederzeit vorrangig behandelt werden. Hierzu gehört zum Beispiel das Baurecht, das Straßenrecht und das allgemeine Wegerecht. Wenn ein Zaun aufgrund seiner Höhe eines der genannten Rechte verletzt und somit zum Ärgernis für die Öffentlichkeit wird, muss der Zaun entsprechend verändert werden.

In einzelnen Gebiete Deutschlands kann es außerdem vorkommen, dass das Nachbarrecht durch individuelle lokale Regelungen verändert wurde. Vor allem konkrete Bestimmungen durch den Bebauungsplan einer Stadt oder einer Gemeinde können auf das Nachbarrecht einen Einfluss haben. Unter anderem kann die Höhe eines Zaunes auch deshalb begrenzt werden, weil sich in direkter Nähe ein Naturschutzgebiet oder ein öffentlicher Park befindet. Hier müssen allerdings konkrete und vor allem beweisbare Gründe vorliegen.

In den Bundesländern Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein sogenanntes Nachbarrechtsgesetz. Hier sind vor allem die Regelungen laut geltender Bauordnung ausschlaggebend für die erlaubte Höhe eines Zaunes.

Sichtschutzzaun oder Gartenzaun - Welche Höhe zum Nachbarn ist erlaubt?
Wie hoch darf der Gartenzaun sein? Eine Frage welche sich sicherlich so einige stellen, die gerade ihr Eigenheim gebaut oder ein Haus gekauft haben. Nicht selten entbrennt an der Höhe des Gartenzauns ein erbitterter Streit unter Nachbarn. Doch welche gesetzlichen Bestimmungen zur Gartenzaunhöhe gelten in Deutschland? Von Bundesland zu Bundesland gelten hier verschiedene Regelungen. Symbolfoto: jpldesigns/Bigstock

Streit von vornherein vermeiden

Auch wenn die gesetzlichen Regelungen für alle Bürger gültig sind, sollten Nachbarn immer zuerst miteinander sprechen. Hier geht es nicht nur um die konkrete Höhe eines zu erbauenden Zauns, sondern auch um den Abstand zum nachbarlichen Grundstück. Dass die Kosten von der Partei zu tragen sind, welche den Zaun auf dem eigenen Grundstück wünscht, ist selbstverständlich. Profitieren allerdings beide Nachbarn von einem Zaun und werden sich ohne einen Dritten über die Finanzierung einig, können die Kosten auch geteilt werden. In diesem Fall sollten trotzdem alle gesetzlichen Regelungen zur Zaunhöhe eingehalten werden. Hier ist nämlich nicht nur das Einverständnis des nächsten Nachbarn, sondern auch das Wohlwollen weiterer Bewohner gefragt.

Sonderfall: der Sichtschutzzaun auf einem privaten Grundstück

Rein rechtlich betrachtet fällt der Bau eines Zauns speziell für den Sichtschutz unter die gleichen Bestimmung wie ein gewöhnlicher Zaun. Die Bestimmungen der Einfriedigung geben Auskunft darüber, wie hoch der Zaun sein darf – und das ganz unabhängig vom konkreten Zweck des Zaunes. Ob es sich also um eine Barriere zwischen Grundstück und öffentlichem Weg oder um einen Zaun speziell gegen Einblicke von außen handelt, ist nicht relevant.

Wer einen Zaun bauen möchte, der knapp 2 Meter hoch ist, der braucht hierfür keine spezielle Baugenehmigung. Es sei denn, die Regelungen der Gemeinde oder die Bestimmungen zur Einfriedigung erlauben die Höhe nicht per se. Natürlich spielt auch weiterhin die Ortsüblichkeit eine Rolle. Sollte zum Sichtschutz ein Zaun erbaut werden, der laut offizieller Bestimmungen nicht erlaubt wäre, so kann dieser von der Gemeinde in Ausnahmefällen dennoch genehmigt werden. Hier müssen Eigentümer oder Mieter allerdings triftige Gründe nennen und nachweisen können.

Stets auf der sicheren Seite: Zaunhöhe an verschiedenen Vorgaben ausrichten

Generell dürfen sich Bauherren oder Bewohner merken: Zäune können ohne eine individuelle Genehmigung errichtet werden. Wer einen Blick in die nächste Umgebung wirft, wird schnell feststellen, welche Zaunhöhe als ortsüblich angesehen werden kann. Bestehen Unsicherheiten weiterhin, hilft das Gespräch mit den direkten und indirekten Nachbarn. Wird man sich immer noch nicht einig, weiß die Gemeinde Rat. Diese entscheidet in der Regel nach dem gängigen Nachbarrecht.

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